Termine für Kassenpatienten als TSVG Hausarztvermittlungsfall
Hausärzte können für Kassenpatienten bei medizinischer Dringlichkeit kurzfristige Termine in unserer Akutsprechstunde als TSVG Hausarztvermittlungsfall vereinbaren.
Ein spezieller TSVG Überweisungsschein mit Vermerk "Hausarztvermittlungsfall Kardiologie an BSNR 632018500" wird hierfür zusammen mit weiteren Befunden, Laborwerten etc. vorab durch den Hausarzt an uns gesendet.
Termine in unserer Akutsprechstunde für Hausarztvermittlungsfall Patienten vergeben wir innerhalb von maximal 4 Kalendertagen (nicht Werktagen) ab dem Tag der Terminvereinbarung mit dem Hausarzt.
Die Terminvereinbarung erfolgt gemäß TSVG Regeln durch den Hausarzt (nicht durch Patienten) unter Nutzung unserer KVB Betriebsstättennummer (BSNR) 632018500.
Sofern Sie Kassenpatient sind und Beschwerden haben, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt untersuchen.
Der Hausarzt erbringt die hausärztlichen Kassenleistungen - wie z.B. Blutentnahme / Laborwerte, EKG, Belastungs-EKG (Ergometrie), Langzeit EKG, Langzeit Blutdruck etc. - und entscheidet über die Terminvermittlung als Hausarztvermittlungsfall an einen Facharzt.
Hausärztliche Anbindung von Kassenpatienten
Wir können Kassenpatienten nur mit hausärztlicher Anbindung versorgen.
Der Hausarzt erbringt die hausärztlichen Kassenleistungen (s. oben) und ist der zentrale Ansprechpartner für die medizinischen Belange des Patienten, koordiniert Überweisungen an Fachärzte, Kliniken u.a..
Für eine Untersuchung von Kassenpatienten ist immer ein aktueller Überweisungsschein des Hausarztes erforderlich.
Die Befunde unserer kardiologischen Untersuchungen werden immer auch an den Hausarzt des Patienten gesendet.